FAQ

FAQ - Frequently asked questions

Wichtige Informationen für den Prozess

Von der Sichtung und Sortierung des Nachlass, über die Veräußerung bis hin zur Instandsetzung und Verkauf der Immobilie kann ich Sie begleiten und unterstützen. 

Wichtige erste Informationen

1

Wann sollte ich nach einem Verlust frühestens mit der Beräumung anfangen?

Wann Sie sich bereit fühlen, entscheiden Sie. Das kann niemand pauschal sagen. Hören Sie auf Ihr Gefühl! Sollten aber Fristen einzuhalten sein, so ist es wichtig mindestens 4 Wochen für eine Beräumung einzuplanen. Dazu gehört auch das Finden von geeigneten Firmen, denen Sie die ehemaligen Besitztümer anvertrauen möchten.

2

Ab wann kann ich eine Sichtung und Räumung veranlassen?

Sobald Sie Kontrolle über den Nachlass und damit die Wohnräume haben, weil Sie Alleinerbe, oder sich mit den Miterben einig sind, kann es losgehen. Wichtig ist der Nachweis. Am einfachsten ist dafür der Erbschein als Nachweis geeignet.

3

Gibt es Alternativen zum Erbschein? 

Sie können den Nachlass aber auch ohne Erbschein abwickeln, wenn Sie alternative Dokumente besitzen:

  • Notarielles Testament oder Erbvertrag: Liegt eine Verfügung von Todes wegen vor, die von einem Notar beurkundet wurde, reicht meist die beglaubigte Abschrift zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus. 
  • Handschriftliches Testament: Ein privates, selbst geschriebenes Testament wird oft ebenfalls akzeptiert, sofern es eindeutig ist und das Eröffnungsprotokoll vorliegt. Bei unklaren Formulierungen ist es aber immer sinnvoll einen Erbschein zu haben. 
  • Vollmacht über den Tod hinaus: Hatten Sie zu Lebzeiten des Erblassers eine postmortale Bank- oder Vorsorgevollmacht, können Sie den Nachlass oft direkt auflösen oder verwalten. 

4

Wie entscheide ich, welche Erinnerungsstücke ich behalten möchte. 

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Wichtig ist, dass Sie Ihre persönlichen Platzverhältnisse kennen und wieviel Präsenz Sie dem Verstorbenen geben möchten. Ein besonderer Ort zum Trauern kann bereits mit Kleinigkeiten besonders gestaltet werden. Das kann eine Ecke in der Schrankwand sein oder ein besonderer Ort im Garten. Oft ist eine Kerze und ein Bild schon genug. Die Erinnerung an den geliebten Menschen fügt sich dann harmonisch in Ihr Leben ein. 

5

Kann ich auch Dinge einlagern?

Das ist immer möglich. Es gibt mehrere Anbieter von Lagermöglichkeiten. Diese können monatsweise angemietet werden. Es ist aber wichtig zu betonen, dass dies die Entscheidungen nur verschiebt und keine Lösung ist. Es kann aber Zeit kaufen, wenn die LebensRäume zu einem Termin frei sein müssen, Entscheidungen aber noch nicht getroffen werden können. Ich berate Sie gern und stehe Ihnen bei der Entscheidungsfindung zur Seite. 

6

Was für Möglichkeiten gibt es die Möbel zu verkaufen? 

Das kommt auf den Zustand der Möbel an und ob der Stil noch nachgefragt ist oder nicht. Ich nutze KI und Experten um einzuschätzen welchen Preis Möbel erzielen können bei einem Verkauf. Antiquitäten und Designermöbel können geschätzt werden um einen realistischen Verkaufspreis zu bekommen. Gern veranlasse ich den Verkauf auf Provisionsbasis für Sie.

Oft ist eine Spende an ein Sozialkaufhaus eine gute Möglichkeit gut erhaltenen Möbeln ein zweites Leben zu schenken. 

7

Ich lebe auswärts und kann nicht vor Ort sein. Was gibt es für Möglichkeiten?

Wir können alle Angelegenheiten telefonisch und per Videochat klären. Alle notwendigen Dokumente und Verträge werden rechtssicher per QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) unterzeichnet. Sie erhalten Protokolle aller Schritte per Mail und ich halte Sie über alle Fortschritte auf dem Laufenden.  

Gern sende ich Ihnen Erinnerungsstücke. Fotos etc. per Post zu. 

8

Wie gehe ich mit belastenden Erinnerungsstücken um? 

Ich bin an Ihrer Seite und lasse Sie damit nicht allein. Gemeinsam können wir erarbeiten was das Erinnerungsstück für Sie bedeutet und ob wir diesem eine besondere Behandlung zukommen lassen wollen. 

Wie lange dauert jeder Schritt? 

Die unten aufgeführten Zeiträume sind Schätzungen und Erfahrungswerte. Je nach Umfang des Nachlass können diese mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Sollte der vereinbarte Rahmen nicht ausreichen, informiere ich Sie proaktiv und wir besprechen das weitere Vorgehen. 

Kennenlernen - kostenfrei 30 Minuten

Bei einem persönlichen Gespräch am Telefon, per Video oder vor Ort (maximal 10 km) lernen wir uns kennen. Wir sprechen über die LebensRäume und was Ihnen wichtig ist. Gibt es etwas zu beachten? Bitte bringen Sie dazu den Nachweis über die Kontrolle des Nachlass mit oder senden ihn vorab zu.

Besichtigung der LebensRäume - 1h

Sie entscheiden, ob ich die Räume allein oder ob wir gemeinsam die Besichtigung durchführen. Eine Übergabe der Schlüssel erfolgt gegen Quittung.

Durchsicht der Wohnung – 1 Tag

Ich gehe Raum für Raum durch und trage alle Dokumente, Wertgegenstände und Fotos zusammen. Ich verschaffe mir einen ersten Überblick über den Wert der Möbel und des Inventars.

Besichtigung und Entscheidung zum Verbleib – ½ Tag

Gemeinsam begehen wir die LebensRäume und sichten die von mir zusammengetragenen Dokumente, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke.

Sie entscheiden was mit welchen Gegenständen und Möbeln geschehen soll. Ich gebe Ihnen meine Einschätzung zum Wert .

Wir können die Begehung auch remote per Videokonferenz durchführen, falls Sie nicht vor Ort sein wollen/können.

Alle Entscheidungen werden protokolliert und von Ihnen abgezeichnet.

Beräumung und Veräußerung – nach Aufwand pro Stunde

Ich hole Angebote für die Beräumung von Spezialisten aus meinem Netzwerk ein und gebe diese an Sie weiter. Gern beaufsichtige ich die Beräumung für Sie. 

Der Verkauf von Möbelstücken, Antiquitäten und Kunst kann gegen eine Provision des Verkaufserlöses vereinbart werden. 

Instandsetzung  - nach Aufwand pro Stunde

Wir besprechen in welchen Zustand die Räume gebracht werden sollen. Nur gereinigt oder vollständig gemalert. Soll der Teppich gereinigt werden oder muss neuer Bodenbelag verlegt werden? Ich hole  entsprechende Angebote ein und kann die Durchführung der Arbeiten beaufsichtigen und die Abnahme in Ihrem Namen durchführen. 

Verkauf von Wohneigentum - auf Provisionsbasis


Falls gewünscht kann ich den Verkauf der Immobilie mit geeigneten Maklern besprechen und alle Formalien vorbereiten.