Bei einem persönlichen Gespräch am Telefon, per Chat oder vor Ort lernen wir uns kennen, denn Vertrauen ist die Basis für die gemeinsame Arbeit.
Wir erarbeiten gemeinsam
Was ist Ihnen wichtig?
Was ist zu beachten?
Was ist das Ziel?

Sie entscheiden, ob ich die Räume allein oder mit Ihnen gemeinsam besichtigen soll. Damit kann der Aufwand geschätzt werden und wir können über einzelne Stücke sprechen.
Was wir erreichen
ein erster Schritt
Überblick über den Aufwand
Begleitete Begegnung mit dem Nachlass


Ich gehe Raum für Raum durch und trage alle Dokumente, Wertgegenstände und Fotos zusammen. Ich verschaffe mir einen ersten Überblick über den Wert der Möbel und des Inventars
Wesentliche Vorteile
alle wichtigen Dokumente sind vorsortiert
Erinnerungsstücke sind aufbereitet
keine Begegnung mit unangenehmen Aspekten
Wir treffen uns in den Räumen und gehen gemeinsam die Dokumente, Wertgegenstände und Fotos durch. Ich bereite ihnen alles übersichtlich auf und weise auf m. E. den Nachlass betreffende wichtige Dokumente, Objekte und Dokumentationen hin.
Wir können die Begehung auch remote per Videokonferenz durchführen, falls Sie nicht vor Ort sein wollen/können. Alle Entscheidungen werden protokolliert und von Ihnen abgezeichnet.
Damit schaffen wir
Eine verlässliche Zeitplanung bis zur Räumung

Wenn gewünscht, kann ich die LebensRäume reinigen und malern lassen, sodass einer Übergabe an den Vermieter oder dem Verkaufsprozess nichts im Wege steht.
Wesentliche Vorteile
Übergabe verkaufsbereiter/vermietbarer Räume
Sie müssen keine Termine vereinbaren
Alles wird fachgerecht erledigt


In Ihrem Auftrag setze ich mich mit lokalen Spezialisten aus meinem Netzwerk in Verbindung und arrangiere die Beräumung der LebensRäume und den Verkauf von Inventar.
Sie können beruhigt nach vorne schauen.
Die Räume werden Ihnen leer übergeben
Sie können die LebensRäume loslassen
In vielen Fällen werden Aufwendungen für Dienstleistungen, die der Regelung und Abwicklung eines Nachlasses dienen, bei der Nachlassabrechnung berücksichtigt.
Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall möglich ist, muss durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt geprüft werden. Ich biete selbst keine Steuer- oder Rechtsberatung an.
Als Trauerbegleiterin bin ich für Sie in dieser schweren Zeit da. Ich möchte Ihnen zur Seite stehen bei dieser große Aufgabe.
"Mit Liebe zurückschauen und mit Zuversicht nach vorn."
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